Wie hoch sollte die Deckungssumme der Kfz-Versicherung sein?
Jeder, der ein Fahrzeug führen beziehungsweise halten möchte, muss sich zwangsläufig mit der Frage beschäftigen: Wie hoch sollte die Deckungssumme der Kfz-Versicherung sein? Die Deckungssumme für die Autohaftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber so geregelt, dass ein Haftpflichschaden, das heißt ein Personen-, Sach- und Vermögensschaden, mit einer Mindestsumme abgedeckt ist.
Deckungssumme laut Gesetz
Gesetzlich liegt die Mindesabdeckung, die jeder Versicherer anbieten beziehungsweise leisten muss, bei 7,5 Millionen Euro als standartmäßig für Personenschäden, bei 1 Million Euro für die üblichen normalen Sachschäden und bei 50.000 Euro für Vermögensschäden. Diese Summen sind das absolute Minimum und können im Ernstfall dazu führen, dass die Deckungssumme nicht ausreicht. Immer öfter haben größere Ereignisse und Unfälle in der Vergangenheit gezeigt, dass gerade die Deckungssumme für Personenschäden von 50 Millionen Euro nicht hoch genug ist, um die Kosten zu decken.
Optimale Absicherung mit der richtigen Deckungssumme
Um eine optimale Absicherung zu haben, sollte man die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung auf pauschal auf 100 Millionen Euro abschließen. Die Entschädigungsleistung bei üblichen Personenschäden ist zwar je nach Versicherer auf 8 bis 15 Millionen Euro pro geschädigter Person begrenzt, aber das Risiko für den Fahrzeughalter ist damit sehr gering. Die Beitragsunterschiede für höhere Deckungssummen sind bei fast allen Versicherern minimal.
Man sollte auf jeden Fall bedenken, dass es bei der Deckungssumme in erster Linie nicht um Sachschäden, sondern um Menschenleben geht. Wird eine Person verletzt, kommen auf den Unfallverursacher Entschädigungszahlungen, Schmerzensgeldforderungen und Kosten zur Wiederherstellung der Gesundheit zu. Diese Forderungen können schnell zu astronomischen Summen werden, die den Unfallverursacher bei einer Unterdeckung ruinieren können, da er für die Summe, die über der Deckungssumme liegt, mit seinem gesamten Besitz haftet.
Welche Deckungssumme bei der Autoversicherung?
Es lohnt sich auf jeden Fall die höchst mögliche Deckungssumme für die Autoversicherung abzuschließen, um das persönliche Risiko so gering wie möglich zu halten, da der Versicherer immer verpflichtet ist zu zahlen, selbst bei grober Fahrlässigkeit. Einschränkungen gibt es nur bei Trunkenheit, unbefugter Benutzung oder Fahrerflucht. Hier kann ein Teil der aufgelaufenen Summe vom Versicherer zurückgefordert werden. Nur bei dem nachgewiesenen Vorsatz ist die Versicherung aus ihrer Pflicht entlassen und der Verursacher haftet vollständig und in vollem Umfang.
Die Deckungssumme ist der maximale Betrag, den eine Versicherung im Schadensfall übernimmt. Sie legt fest, bis zu welcher Höhe finanzielle Schäden abgedeckt sind. In der Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutet dies, dass die Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer bei Dritten verursacht, maximal bis zur vereinbarten Deckungssumme aufkommt. Alles, was darüber hinausgeht, muss der Verursacher selbst zahlen. Daher ist es ratsam, eine möglichst hohe Deckungssumme zu wählen, um sich vor hohen Schadensersatzforderungen zu schützen.
Die Deckungssumme bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt an, bis zu welchem Betrag die Versicherung für Schäden aufkommt, die durch den Versicherungsnehmer an Dritten verursacht werden. In Deutschland sind gesetzlich mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,22 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden vorgeschrieben. Viele Versicherer bieten jedoch deutlich höhere Deckungssummen an, oft pauschal 50 oder 100 Millionen Euro, um im Schadensfall besser abgesichert zu sein. Eine höhere Deckungssumme empfiehlt sich besonders bei schweren Unfällen mit hohen Personenschäden oder Umweltschäden, da die tatsächlichen Kosten schnell die Mindestdeckungssummen übersteigen können.
Der Begriff "Versicherungssumme zweifach maximiert" bedeutet, dass die vereinbarte Deckungssumme pro Schadensfall gilt, jedoch maximal zweimal pro Versicherungsjahr in Anspruch genommen werden kann.
Beispiel:
Angenommen, eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro, die zweifach maximiert ist.
- Beim ersten großen Unfall entstehen Schäden in Höhe von 80 Millionen Euro – die Versicherung zahlt.
- Beim zweiten Unfall entstehen Schäden von 90 Millionen Euro – die Versicherung zahlt erneut.
- Beim dritten Unfall im gleichen Jahr mit Schäden über 100 Millionen Euro würde die Versicherung nur noch zahlen, wenn eine unbegrenzte oder höher maximierte Deckung vereinbart wurde.
Diese Begrenzung schützt die Versicherung vor außergewöhnlich hohen Belastungen und ermöglicht eine stabile Beitragskalkulation.
Die unbegrenzte Versicherungssumme bedeutet, dass die Versicherung im Schadensfall ohne eine festgelegte Obergrenze für die entstandenen Kosten aufkommt. Das heißt, unabhängig von der Höhe der Schäden übernimmt die Versicherung sämtliche berechtigten Schadensersatzforderungen.
Vorteile einer unbegrenzten Versicherungssumme:
- Maximale finanzielle Sicherheit: Auch bei extrem hohen Personen- oder Umweltschäden gibt es keine Obergrenze für die Kostenübernahme.
- Kein persönliches Risiko: Der Versicherungsnehmer muss keine Kosten selbst tragen, wenn die Schäden sehr hoch ausfallen.
- Besonders sinnvoll für Unternehmen und Gewerbekunden: Hohe Schadenssummen im Haftpflichtbereich können schnell entstehen.
In der Praxis bieten viele Versicherer sehr hohe Deckungssummen (z. B. 100 Millionen Euro) an, die für den Großteil der Schadensfälle ausreichen. Eine tatsächlich unbegrenzte Deckung ist selten und meist mit speziellen Klauseln verbunden.
Die Mindestdeckungssumme bei der Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland ist gesetzlich festgelegt und beträgt:
- 7,5 Millionen Euro für Personenschäden (pro geschädigter Person)
- 1,22 Millionen Euro für Sachschäden
- 50.000 Euro für Vermögensschäden
Diese Mindestdeckungssummen sind in § 4 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) geregelt. Viele Versicherer bieten jedoch deutlich höhere Summen an, oft 50 oder 100 Millionen Euro, um eine bessere Absicherung im Schadensfall zu gewährleisten.