Die Voraussetzungen für eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatt

Die Voraussetzungen für eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatt

Bei vielen Autoversicherungen haben Kunden die Möglichkeit, den von ihnen bereits erzielten Schadenfreiheitsrabatt an Familienangehörige oder nahestehende Personen zu übertragen. Der eigene Schadenfreiheitsrabatt ist aber grundsätzlich an eine Person gebunden. Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatt ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. So ist eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatt nur für Ehepartner oder Lebensgefährten sowie Verwandte 1. Grades und leibliche oder andere Kinder der Familie möglich.

In Haftpflicht- und Kaskoversicherung erfolgt die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse jeweils getrennt, dass heißt, dass der Schadenfreiheitsrabatt durchaus differenzieren kann. Der Rabatt kann nur übertragen werden, wenn der Empfänger einen Pkw regelmäßig gefahren ist. Außerdem ist eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatt nur möglich, wenn der Versicherte eine Schadenfreiheitsklasse besäße, die er auch erreicht hätte, wenn er seit seinem Führerscheinerhalt mit einem Pkw in dieser Zeit ohne Schaden gefahren wäre.

Wenn Sie beispielsweise drei Jahre im Besitz Ihrer Fahrerlaubnis sind, haben Sie automatisch auch nur einen Schadenfreiheitsrabatt von drei schadenfreien Jahren. Hierfür muss der Versicherer einen Nachweis führen, in dem der Versicherte den Übertrag erklären muss. Außerdem hat der Rabattempfänger einen Nachweis über die Dauer der Fahrerlaubnis vorzulegen.

Wenn Sie zwei Fahrzeuge versichert haben, erhalten Sie nur für ein Fahrzeug den Schadenfreiheitsrabatt. Sollten Sie eine Schadensfreiheitsklasse verlieren , dann auch nur für ein Fahrzeug. Der andere Versicherungsvertrag bleibt davon unberührt. Positiv ist die Übertrag. Schadenfreiheitsrabatt, wenn Sie zwei Fahrzeuge besitzen, aber nur noch eines versichern möchten. Der Rabatt ist in diesem Fall im Zeitraum von 6 bis 12 Monaten auf eine nahestehende Person zu übertragen. In Familien ist darauf zu achten, ob es sinnvoll ist eine hohe Schadenfreiheitsklasse an einen Fahranfänger zu übertragen. Einen an Angehörige übertragenen Schadenfreiheitsrabatt können Sie nicht mehr rückabwickeln.