Motorradversicherung

Motorradversicherung

  • Für Motorräder und Leichtkrafträder
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Die Motorradversicherung: was Sie beachten sollten

Sie können rund um die Uhr Ihr neues Motorrad versichern oder die Motorradversicherung wechseln

Das neue Motorrad oder Leichtkraftrad steht bereit und Sie suchen eine günstige Motorradversicherung, die online abschließbar ist? Individuelle Tarife für Motorradversicherungen können Sie bei uns im Versicherungsvergleich online berechnen. Ehe Sie den Beitrag berechnen und eine passende Versicherung fürs Motorrad suchen, sollten Sie sich mit den wichtigsten Fakten befassen. Welche Rolle spielt die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), was ist eine grüne Versicherungskarte und welcher Versicherungsschutz ist wichtig? Wenn Sie Angebote für die Motorradversicherung vergleichen und den Beitrag berechnen möchten, sind zunächst einige Punkte zu beachten.

Motorräder versichern: Haftpflichtversicherung ist Pflicht

In Deutschland ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Halter eines Kraftfahrzeugs laut § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie schuldhaft einen Unfall verursachen, deckt die Versicherung entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Ebenso wie bei Pkw, Lkw & Co. müssen auch die Halter von motorisierten Zweirädern den Abschluss dieser Versicherung bei der Zulassung mittels elektronischer Versicherungsbestätigung nachweisen. Ein Verstoß gegen diese Regelung ist laut § 6 PflVG eine Straftat und es drohen hohe Strafen. Das Gericht prüft zudem, ob der Beschuldige vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Handeln Sie grob fahrlässig, ist in der Regel mit einer Geldstrafe (bis zu 180 Tagessätze) oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten zu rechnen. Stellt das Gericht Vorsatz fest, drohen deutlich höhere Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr.

Die Leistungen der Haftpflichtversicherung

Schließen Sie eine günstige Motorradversicherung mit ausreichendem Leistungsumfang ab. Bei selbstverschuldeten Unfällen sichert die Kfz-Haftpflichtversicherung den Fahrzeughalter gegen finanzielle Risiken ab und reguliert Unfallschäden an fremden Fahrzeugen oder anderen Gegenständen. Zudem leistet sie, wenn Vermögensschäden entstehen, und zahlt die Kosten einer geschädigten Person. Stellt eine geschädigte Person berechtigte Ansprüche, übernimmt die Haftpflicht die Regulierung dieser Schadenersatzansprüche bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssummen. Der Gesetzgeber schreibt folgende Mindestsummen vor:
Schadenart Gesetzlich vorgeschriebene Deckungssummen (Versicherungssumme) in Mio
Personenschäden: Deckungssumme mind. 7,5 Millionen Euro
Sachschäden: Deckungssumme mind. 1,12 Millionen Euro
Vermögensschäden: Deckungssumme mind. 0,05 Millionen Euro

Vergleich der Beiträgeer

Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsummen sind vergleichsweise niedrig, im schlimmsten Fall kann der finanzielle Schaden durchaus höher wie die Deckung liegen. Wenn Sie eine günstige Motorradversicherung suchen, sollten Sie daher in jedem Fall auf ausreichend hohe Versicherungssummen achten, empfehlenswert sind pauschale Summen von mindestens 100 Millionen Euro. Bei Personenschäden begrenzen viele Versicherer die Leistung, gängig sind in diesem Bereich Summen von maximal 15 Millionen Euro pro Person. Achten Sie daher darauf, wie viel Euro pro Person abgesichert sind. Abgedeckt sind Kosten, die unfallbedingt mit einer geschädigten Person in Zusammenhang stehen (jeweils in Euro pro Person).
Zudem übernimmt die Haftpflichtversicherung auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und verteidigt Ihre Rechte notfalls auch vor Gericht. In der Europäischen Union sind die Rahmenbedingungen einer Kfz-Haftpflichtversicherung bis auf einige Punkte (Kostenübernahme bei Mietwagennutzung, Höchstentschädigungssummen etc.) weitgehend einheitlich.

Die Motorrad-Teilkasko

Wenn Sie eine günstige Motorradversicherung online abschließen möchten, können Sie in den Vertrag zusätzlich eine Kaskoversicherung einschließen. Sie ist im Gegensatz zur Haftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben. Da sie teilweise auch Unfallschäden am eigenen Motorrad absichert, lohnt es sich dennoch, über den Einschluss einer Kaskoversicherung nachzudenken. Unterschieden wird zwischen Teilkasko und Vollkasko. Für Fahrzeugbeschädigung, die beispielsweise durch Einwirkung von Sturm, Brand und Explosion oder Zusammenstöße mit Tieren entstehen, bietet die Teilkaskoversicherung eine gute Absicherung.
Welche Variante für Sie die beste Wahl ist, hängt in erster Linie von Alter und Wert Ihres Motorrads ab. Für neue Motorräder ist die Vollkasko unbedingt empfehlenswert, da sie in den ersten Monaten den Neuwert erstattet. Je nach Anbieter kann dies für bis zu 24 Monate ab Erstzulassung versichert sein. Im genannten Zeitraum steht Ihnen bei einem Schaden somit die Neuwerterstattung zu. Aus diesem Grund lohnt sich der Rundumschutz meist eher für neue Motorräder, für ältere Fahrzeuge genügt der Einschluss der Teilkasko.
Wenn Sie eine günstige Motorradversicherung online abschließen möchten, sollten Sie bei der Kaskoversicherung ebenfalls darauf achten, welche Anbieter auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Andernfalls kann es im Schadensfall zu Problemen kommen. Handeln Sie grob fahrlässig und verursachen einen Schaden, besteht ohne diese Absicherung die Gefahr, dass der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigert.

Die Leistungen der Teilkasko

Wenn Sie eine günstige Motorradversicherung online abschließen möchten, können Sie mit einer Kaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug absichern. Da die Haftpflicht ausschließlich Unfallschäden an fremden Fahrzeugen reguliert, kann der zusätzliche Schutz Ihr finanzielles Risiko deutlich senken. Zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden entsteht durch diesen Einschluss ein umfassender Versicherungsschutz für Schäden am eigenen Fahrzeug. Die Teilkasko sichert unterschiedliche Bereiche ab, dazu gehören beispielsweise Diebstahl, Brand und Explosion, Schäden an der Verkabelung oder Beschädigungen durch Lawinen, Hagel oder Blitzschlag. Ebenfalls abgesichert sind Zusammenstöße mit Tieren. Die einzelnen Bausteine können sich zwar je nach Anbieter etwas unterscheiden, meist sind jedoch folgende Leistungen in der Teilkasko eingeschlossen:

Diebstahl und Raub

Diese Absicherung ist für ältere und neuere Motorräder gleichermaßen wichtig. Bei Neufahrzeugen ersetzt die Teilkasko den Neupreis, bei einem gebrauchten Zweirad ist der Wiederbeschaffungswert entscheidend. Weiterhin ist zudem Raub mitversichert. Wendet ein unberechtigter Dritter Gewalt an oder droht ihnen und stiehlt das Motorrad, ist dies ebenfalls durch den Versicherungsschutz abgedeckt. Die Teilkasko deckt meist auch Diebstähle eingebauter Sonderausstattung (Sportauspuff etc.) ab. Diese Leistung erstreckt sich ebenfalls auf fest angebrachte Teile wie beispielsweise Koffersysteme, leicht zu entwendende Gegenstände wie Tankrucksäcke oder Gepäckrollen sind jedoch meist nicht mitversichert. Bei eingebauter Sonderausstattung ist es wichtig, dass Sie entsprechende Belege aufbewahren, damit Sie diese nach einem Diebstahl bei Bedarf vorweisen können.

Brand, Kurzschluss und Explosion

Ein Brand kann große Schäden am versicherten Fahrzeug verursachen. Breitet sich offenes Feuer schnell aus, kann dies im schlimmsten Fall sogar zum Totalschaden führen. Auch bei Explosion greift der Versicherungsschutz der Teilkasko. Meist sind durch Kurzschluss entstandene Elektrikschäden an der Verkabelung ebenfalls abgedeckt. In diesem Fall erstreckt sich der Versicherungsschutz auch die Folgeschäden eines Kurzschlusses. Meist ist der Kurzschluss an der Verkabelung bis zur Schadenhöhe von 5.000 Euro mitversichert, auch höhere Versicherungssummen sind möglich.

Unwetterschäden

Als Unwetterschäden gelten diese, die durch Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Lawinen oder Überschwemmung entstanden sind. Kommt es durch Einwirkung von Sturm und anderen Naturgewalten zum Totalschaden, ersetzt der Versicherer je nach Alter des Motorrads den nachgewiesenen Kaufpreis oder den Wiederbeschaffungswert. Allerdings sind ausschließlich Schäden mitversichert, die durch unmittelbare Einwirkung von Sturm und anderen Naturgewalten entstanden sind. Abgesichert sind beispielsweise ein durch Hochwasser beschädigtes Fahrzeug oder Hageleinschläge. Ausgeschlossen sind jedoch Schadensereignisse, die ein durch Unwetter veranlasstes Verhalten des Fahrers verursacht hat.

Zusammenstoß mit Tieren

Die Teilkasko sichert Schäden am versicherten Fahrzeug ab, die durch den Zusammenstoß mit Tieren entstehen. Bis vor einigen Jahren war bei den meisten Teilkaskoversicherungen ausschließlich der Wildschaden (Haarwild wie Wildschwein, Reh etc.) mitversichert, inzwischen sind bei den meisten Anbietern Tiere aller Art abgesichert. Diese Ausweitung des Versicherungsschutzes auf Tiere aller Art bietet somit auch Versicherungsschutz bei Schäden, die durch Unfälle mit anderen Tieren entstehen. Dazu gehören beispielsweise auch Hunde, Katzen, Pferde oder Rinder. Bei Basistarifen mit besonders günstigen Konditionen kann der Versicherungsschutz jedoch auf Haarwild begrenzt sein.

Tierbiss

Häufig sind Marderbisse verantwortlich für Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen. Abhängig von Tarif und Versicherer sind Tierbisse mit oder ohne Folgeschäden eingeschlossen. Zudem können diese unbegrenzt oder bis zu einer bestimmten Höhe (z. B. bis 20.000 Euro) mitversichert sein.

Glasbruch

Auch fürs Motorrad ist dieser Leistungsbereich relevant. Die Teilkasko sichert neben den Fensterscheiben von Pkw oder Lkw auch andere Aspekte der Fahrzeugverglasung ab. Beim Motorrad betrifft dies beispielsweise Spiegel, Scheinwerfer, Blinker oder Windschild.
Wenn Sie unterschiedliche Angebote vergleichen und den Beitrag berechnen, sollten Sie in jedem Fall genau auf den jeweiligen Versicherungsumfang achten. Bei der Suche nach günstigeren Beiträgen können Sie in die Teilkasko eine Selbstbeteiligung einschließen. In diesem Fall zahlen Sie je Schadenfall einen vereinbarten Betrag (z. B. 150 Euro) selbst, den Restbetrag übernimmt die Versicherung.

Die Kfz-Teilkasko zahlt nicht bei selbstverschuldeten Unfällen, jedoch führt ein gemeldeter Teilkaskoschaden am eigenen Motorrad z. B. durch Sturm, Hagel nicht zur Erhöhung der SF-Klasse.

Motorräder versichern: Vollkaskoversicherung einschließen

Die Vollkaskoversicherung enthält alle Leistungen der Teilkasko und bietet zusätzlich Schutz bei Vandalismus und selbstverschuldeten Unfällen. Sie ist als umfassender Versicherungsschutz für neue Motorräder empfehlenswert. Bei Kratzern im Lack oder einem selbstverschuldeten Unfall ersetzt die Vollkasko die Kosten. Wenn Ihnen ein umfassender Versicherungsschutz wichtig ist und Sie dennoch von günstigeren Beiträgen profitieren möchten, können Sie auch in der Vollkasko eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Bei Vollkasko und integrierter Teilkasko sind unterschiedliche Selbstbeteiligungssummen möglich. Aus rechtlicher Sicht sind Teilkasko und Vollkasko als eigenständige Vertragsbestandteile zu betrachten. So wirkt sich beispielsweise ein Teilkaskoschaden nicht auf die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) der Vollkasko aus.

Weitere Sparmöglichkeiten in der Kasko

Mit der Wahl des richtigen Tarifs über den Kfz-Rechner und mit Rabatten lässt sich in der Vollkaskoversicherung so mancher Euro sparen:
  • Tarif mit Werkstattbindung. Das Auto wird in einer Partnerwerkstatt der Versicherung repariert (Auch Partnerwerkstätte geben eine Garantie auf die Reparatur)
  • Garagenrabatt mit niedrigeren Prämien bei Nutzung einer Garage
  • Berufsgruppen-Rabatt für Angestellte im öffentlichen Dienst, Beamte und Landwirte
  • OnIinerabatt mit günstigeren Prämien bei Abschluss der Police
  • Begrenzter Fahrerkreis mit Alleinfahrer- oder Partnerrabatt
  • Die jährliche Zahlweise wird von den Versicherungen mit einem Rabatt honoriert

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)

Anhand der Schadenfreiheitsklasse ist feststellbar, seit wie vielen Jahren Sie unfallfrei gefahren sind. Als Anfänger beginnen Sie in der Regel mit der SF-Klasse 0 (kein schadenfreies Jahr). Einige Versicherer bieten alternativ die Einstufung in die SF-Klasse 1/2 an, wenn Sie bereits seit mehreren Jahren über einen Motorradführerschein verfügen. In bestimmten Fällen lässt sich ein Motorrad auch als Zweitfahrzeug versichern. In diesem Fall nehmen viele Anbieter die Einstufung beispielsweise in SF-Klasse 1 oder 2 vor. Entscheidend ist, dass bereits ein Erstvertrag besteht, dabei muss es sich nicht unbedingt um eine Motorradversicherung handeln. Viele Anbieter versichern auch bei einem Pkw als Erstfahrzeug ein Motorrad als Zweitfahrzeug. Wenn Sie die Motorradversicherung wechseln, nehmen Sie die SF-Klasse zum neuen Anbieter mit.

Verursachen Sie in einem Jahr keinen Unfall, erfolgt zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres eine Einstufung in eine bessere SF-Klasse. Meist können Sie durch den gewährten Schadenfreiheitsrabatt mit günstigen Konditionen rechnen. Verursachen Sie jedoch einen Schaden, nimmt der Versicherer im nächsten Versicherungsjahr eine Rückstufung vor. Die SF-Klassen sind ausschließlich für die Haftpflicht und die Vollkaskoversicherung relevant. In der Teilkasko kommen keine Schadenfreiheitsklassen zur Anwendung. Verursachen Sie schuldhaft einen Vermögens-, Personen- oder Sachschaden, betrifft die Rückstufung ausschließlich die SF-Klasse der Haftpflicht. Umgekehrt ist bei selbstverursachten Schäden am eigenen Motorrad ausschließlich die Vollkasko betroffen. Wenn Sie einen neuen Vertrag abschließen oder das Motorrad als Zweitfahrzeug versichern, ist für die Umstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) das Datum der Zulassung entscheidend. Ein Vertrag muss mindestens sechs Monate ununterbrochen bestanden haben, damit Sie im Folgejahr von einer besseren SF-Klasse profitieren.

Die Kündigung: Motorradversicherung wechseln

Sie möchten Ihre Motorradversicherung wechseln und günstigere Beiträge zahlen? Wenn Sie die Konditionen Ihrer Motorradversicherung vergleichen und ein Angebot mit günstigen Konditionen nutzen möchten, können Sie den bestehenden Vertrag kündigen. Es gibt viele Gründe, die dafürsprechen, eine Motorradversicherung zu wechseln. Die Leistungspakete unterschiedlicher Anbieter können teilweise stark variieren. So kann beispielsweise ein Vertrag bei einem Zusammenstoß mit Tieren nicht nur Wildunfälle übernehmen und Tiere aller Art absichern. Möglicherweise finden Sie auch ein Angebot, bei dem Schäden durch Marderbiss bis 20.000 Euro mitversichert sind. Unabhängig vom Grund für den Versichererwechsel gibt es unterschiedliche Kündigungsmöglichkeiten: ordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrecht bei Fahrzeugwechsel, Stilllegung, Beitragserhöhung oder im Schadensfall.

Ordentliche Kündigung

Eine ordentliche Kündigung können Sie regulär zum Ablauf eines Versicherungsjahres vornehmen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Meist beginnt das neue Versicherungsjahr zum 01. Januar, es kann jedoch auch ein abweichender Termin vereinbart sein. Dies ist insbesondere bei einem Saisonkennzeichen der Fall.

Durch Fahrzeugwechsel oder Stilllegung

Wird das Motorrad verkauft oder verschrottet, gilt dies als Risikowegfall und Sie können sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht berufen. Sie haben Ihr altes Zweirad verkauft und ein neues Motorrad angeschafft? Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie eine Versicherung fürs Motorrad bei einem anderen Anbieter abschließen. Der alte Vertrag endet in diesen Fällen mit der Abmeldung des bisher versicherten Fahrzeugs.

Bei Beitragserhöhung

Bei einer Beitragserhöhung können Sie Angebote vergleichen und bei uns online berechnen. Sie möchten eine günstige Motorradversicherung online abschließen und den Versicherer wechseln? Nimmt der bisherige Versicherer eine Beitragserhöhung ohne gleichzeitige Verbesserung der versicherten Leistungen vor, können Sie den Vertrag innerhalb von einem Monat kündigen und beim neuen Anbieter von günstigeren Beiträgen profitieren.

Im Schadensfall

Nach einem gemeldeten Schaden steht Ihnen ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherer keine Regulierung vorgenommen hat. Wenn die Versicherungsgesellschaft Ihnen einen abschließenden Bescheid zum Schadensfall zusendet, können Sie die Motorradversicherung mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Sie können für die Berechnung der Prämie für Kfz-Versicherungen unseren Kfz-Versicherungsvergleich aber auch unser vorgefertigtes Kfz Kündigungsschreiben nutzen.

Ohne elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) keine Zulassung

Da der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist und Sie ohne entsprechenden Nachweis kein motorisiertes Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzen dürfen, ist für die Zulassung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) erforderlich. Wenn Sie eine Motorradversicherung online abschließen, sendet Ihnen der Versicherer anschließend eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) zu. Dieser Nachweis geht auf elektronischem Wege gleichzeitig auch der Zulassungsbehörde zu. Mittels elektronischer Versicherungsbestätigung wird bestätigt, dass für die Nutzung eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Wenn Sie Ihr Motorrad zulassen möchten, müssen Sie neben der Vorlage der Fahrzeugpapiere auch die eVB-Nummer angeben. Dabei handelt es sich um einen alphanumerischen Code mit sieben Stellen, der jeweils individuell erstellt wird. Mittels elektronischer Versicherungsbestätigung können die Mitarbeiter bei der Zulassungsstelle sofort feststellen, ob ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz besteht.

Das Saisonkennzeichen mit einer beitragsfreien Ruheversicherung

Wenn Sie sich für ein Saisonkennzeichen entscheiden, dürfen Sie Ihr Fahrzeug im genannten Zeitraum im öffentlichen Straßenverkehr nutzen. Sie müssen das Motorrad nicht an- und abmelden, da die Gültigkeit von Versicherungsschutz und Kennzeichen nicht erlischt. Außerhalb der vereinbarten Saison dürfen Sie das Motorrad jedoch nicht auf öffentlichen Straßen nutzen und auch nicht am Straßenrand parken. Dennoch besteht auch in diesem Zeitraum automatisch eine beitragsfreie Ruheversicherung. Somit besteht auch in dieser Zeit Versicherungsschutz durch Haftpflicht und Kasko. Falls Sie eine Teilkasko abgeschlossen haben, bietet die beitragsfreie Ruheversicherung somit auch außerhalb der Saison Schutz bei Schäden am eigenen Motorrad:

  • Schaden der durch Unfälle mit Tieren entsteht
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm
  • Überschwemmung
  • Lawinen
  • Brand oder Explosion

Die Mallorca-Police: Zusatzleistung der Haftpflichtversicherung

Die Mallorca-Police ist als Zusatzbaustein meist in die Kfz-Haftpflichtversicherung integriert oder kann zusätzlich abgeschlossen werden. Wenn Sie im Ausland ein Fahrzeug anmieten, dient sie als zusätzliche Absicherung im Schadensfall. In der Regel übernimmt bei einem Unfall zwar die Kfz-Versicherung des Mietwagens die Regulierung, in vielen EU-Ländern sind die Mindestdeckungssummen im Vergleich zu Deutschland jedoch deutlich geringer. Übersteigen die Schadenersatzforderungen diese Mindestsummen, müssten Sie den Restbetrag aus eigener Tasche zahlen. Die Mallorca-Police schützt Sie vor diesem Risiko und bietet Versicherungsschutz für Schadenersatzforderungen bei einem Vermögens-, Personen- oder Sachschaden, die über den Leistungsgrenzen liegen. Der Geltungsbereich umfasst in der Regel ausschließlich Länder der Europäischen Union, kann je nach Versicherer allerdings durchaus variieren.

Welche Faktoren beeinflussen den Beitrag der Motorrad-Versicherung in der Berechnung?

Der Preis der Motorradversicherung wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst, die zusammen eine individuelle Versicherungsprämie formen. Einige der entscheidenden Faktoren im Detail:

  1. Fahrleistung (in km pro Jahr): Die geschätzte jährliche Fahrleistung Ihres Motorrads beeinflusst den Versicherungspreis. Je mehr Kilometer Sie fahren, desto höher kann die Wahrscheinlichkeit von Unfällen sein, was die Prämie beeinflussen kann.

  2. Hubraum (in ccm): Der Hubraum Ihres Motorrads ist ein wichtiger Indikator für die Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit. Motorräder mit höherem Hubraum haben oft höhere Versicherungsprämien, da sie in der Regel potenziell höhere Geschwindigkeiten erreichen können.

  3. Alter des Fahrers: Das Alter des Fahrers ist ein entscheidender Faktor. Erfahrene Fahrer haben oft weniger Unfälle und könnten daher niedrigere Prämien zahlen. Jüngere Fahrer hingegen könnten aufgrund ihres geringeren Erfahrungsschatzes höhere Prämien haben.

  4. Diebstahlschutz: Ein guter Diebstahlschutz kann zu niedrigeren Versicherungsprämien führen. Alarmanlagen, Wegfahrsperren und andere Sicherheitsvorrichtungen können das Diebstahlsrisiko reduzieren.

  5. Fahrerkreis: Die Fahrer, die das Motorrad fahren werden, können den Preis beeinflussen. Ein Fahrerkreis mit erfahrenen Fahrern kann die Prämie senken, während jüngere und weniger erfahrene Fahrer die Kosten erhöhen könnten.

  6. Selbstbeteiligung: Die Höhe der Selbstbeteiligung, die Sie bereit sind zu zahlen, beeinflusst den Versicherungspreis. Eine höhere Selbstbeteiligung kann zu niedrigeren Prämien führen, da Sie im Schadensfall einen Teil der Kosten übernehmen.

  7. Fahrerfahrung (in Jahren): Je länger Sie fahren, desto mehr Erfahrung haben Sie auf der Straße. Diese Fahrerfahrung kann sich positiv auf die Versicherungsprämie auswirken.

Wann zahlt die Motorradhaftpflicht nicht?

Bei Vorsatz muss der Versicherungsnehmer selbst für den Schaden aufkommen, es besteht kein Versicherungsschutz. Verletzt ein Versicherungsnehmer seine Pflichten grob fahrlässig, kann dies ebenfalls dazu führen, dass die Versicherung die Leistung im Schadensfall ganz oder teilweise verweigert. Der Einwand der groben Fahrlässigkeit kann drohen, wenn es beispielsweise durch Missachtung einer roten Ampel zu einem Unfall kommt.

Dann leistet der Versicherer zwar, kann Sie jedoch in Regress nehmen und bis zu 5.000 Euro fordern. Wenn Sie Angebote für eine Motorradversicherung vergleichen, sollten Sie grundsätzlich darauf achten, ob auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet wird. Meist ist eine Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss von dieser Regelung grundsätzlich ausgeschlossen.

Bei einem Unfall reguliert die Kfz-Haftpflicht grundsätzlich nur die Kosten der geschädigten Partei, Schäden am versicherten Fahrzeug werden jedoch nicht übernommen. Zur Absicherung am versicherten Motorrad können Sie zusätzlich eine Kaskoversicherung abschließen.

Welche Vorteile bietet ein Motorrad-Schutzbrief?

Der Motorrad-Schutzbrief bietet eine Absicherung und zahlreiche Vorteile für Motorradfahrerinnen und -fahrer. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls stehen die Leistungen des Schutzbriefs bereit, um schnelle und effektive Hilfe zu gewährleisten. Pannenhilfe und Unfallhilfe werden für einen kleinen zusätzlichen Beitrag zur Verfügung gestellt, was gerade bei unerwarteten Zwischenfällen unterwegs eine immense Erleichterung darstellt. Egal ob für Quads, Roller, Mopeds, anderen Maschinen oder Krafträder – der Schutzbrief sichert eine Unterstützung zu, die über herkömmliche Versicherungen hinausgeht. Dieser Schadenservice garantiert nicht nur die Mobilität der Motorradfahrer, sondern vermittelt auch ein beruhigendes Gefühl der Sicherheit, wodurch unbeschwerte Ausfahrten noch mehr genossen werden können.

Grüne Karten: unterwegs im europäischen Ausland

Sie planen einen Urlaub in einem Land der Europäischen Union und fragen sich, ob für Fahrten im europäischen Ausland ausreichend Versicherungsschutz besteht? Die Internationale Versicherungskarte (auch: grüne Versicherungskarte) wurde 1965 als Nachweis für einen bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz bei Fahrten ins europäische Ausland eingeführt. Grüne Karten werden somit von den Versicherungen ausgegeben, damit Versicherungsnehmer leichter nachweisen können, dass bei einem Vermögens-, Personen- oder Sachschaden ausreichend Versicherungsschutz besteht.

Die Internationale Versicherungskarte weist ausschließlich eine bestehende Haftpflichtversicherung nach und bezieht sich nicht auf eine möglicherweise bestehende Kaskoversicherung. Aufgrund des Kennzeichenabkommens sind grüne Karten in vielen Ländern inzwischen nicht mehr notwendig, da in den teilnehmenden Ländern das Kennzeichen als Nachweis genügt. Ob Sie im europäischen Ausland eine Internationale Versicherungskarte benötigen, hängt daher grundsätzlich von Ihrem Zielland ab. Eine grüne Versicherungskarte benötigen Sie nur noch in Ländern, in denen das Kennzeichenabkommen nicht gilt. Fragen Sie daher im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer nach.

Wozu ein Auslandsschadenschutz?

Die Auslandsschadenversicherung als Zusatzschutz eröffnet Motorradfahrern die Möglichkeit, sorgenfrei internationale Straßen zu befahren. Dieser Schutz bietet eine erweiterte Absicherung über die Landesgrenzen hinaus und gewährleistet, dass im Falle eines Schadens der Schadenservice auch im Ausland reibungslos greift. Diese Form des Zusatzschutzes ist besonders für jene Motorradfahrer von Vorteil, die gerne grenzüberschreitend fahren.

Schaden melden – was sollten Sie beachten?

Wenn Sie einen Unfall verursachen, Ihr Motorrad gestohlen wurde oder das Fahrzeug durch unmittelbare Einwirkung von Sturm beschädigt wurde, ist eine Schadensmeldung erforderlich. Unabhängig vom jeweiligen Ereignis sollten Sie immer umgehend den jeweiligen Schaden melden. Wenn Sie einen Unfall verursachen, kann es schnell zu hohen Personen-, Sach- und Vermögensschäden kommen. Auch bei selbstverschuldeten Unfällen, Explosion, Brand, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag oder an eingebauter Sonderausstattung ist eine möglichst umgehende Kontaktaufnahme wichtig. Es ist ratsam immer sofort einen Schaden zu melden. Laut § 7 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) sind Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, innerhalb von einer Woche einen Schaden zu melden. Bei Schäden an fremden Fahrzeugen oder am eigenen Motorrad sollten Sie daher nicht zu lange warten. Kommt es zu schweren Verletzungen oder zum Tod einer geschädigten Person, reduziert sich die Meldefrist in der Regel sogar auf maximal 48 Stunden. Lediglich bei kleinen Sachschäden ist es legitim, wenn Sie sich zunächst selbst um die Regulierung kümmern. Meist liegt diese Grenze bei 500 Euro. In den meisten Fällen ist es jedoch wichtig, schnell einen Schaden zu melden, wenn Sie einen Unfall verursachen.

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