Welche Kosten zahlt die Kfz-Versicherung nicht?

Welche Kosten zahlt die Kfz-Versicherung nicht?

Grundsätzlich gibt die eigene Kfz-Versicherung ein gutes Gefühl: Die Haftpflicht kommt, nach Abzug der Selbstbeteiligung, in der Regel für alle Schäden auf, die im Straßenverkehr an Personen, Objekten oder anderen Fahrzeugen entstehen. Dies gilt freilich nur bis zu der im Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssumme. Diese ist jedoch derart hoch, dass sich die meisten Menschen nie mit dieser speziellen Klausel befassen müssen. Doch schon ein altes Sprichwort sagt: Keine Regel ohne Ausnahme. Dies gilt natürlich auch für die Kfz-Haftpflicht.

Wann zahlt die Kfz-Versicherung nicht bei Schäden?

Grundsätzlich gibt es 3 Möglichkeiten, wann die Kfz-Versicherung verweigert, die Kosten an einem Personen- oder Objektschaden zu übernehmen. Dies gilt zum einen, wenn der Schaden mutwillig oder fahrlässig durch den Versicherten selbst verursacht wurde, zum anderen, wenn die Versicherung diesen speziellen Schaden nicht abdeckt und zum letzten, wenn die Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs dessen Zeitwert übersteigen.

Der mutwillig oder fahrlässig selbstverursachte Schaden

Wenn ein Fahrer sein Fahrzeug alkoholisiert führt (Grenzwerte für gewerblicher Fahrer: 0,0 Promille, privater Fahrer: 0,3 Promille) und dabei einen Unfall mit Schadensfolge verursacht, weigert sich die Versicherung, für diesen aufzukommen. Dieser sei durch den Führer des Fahrzeugs billigend in Kauf genommen worden, daher habe man keine Verantwortung, so die diesbezügliche Begründung.

Ähnliche Regeln gelten für auch anderes fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr, wie zum Beispiel dem Telefonieren mit dem Handy ohne Freisprechanlage oder dem Führen des Fahrzeugs mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit.

Zeitwert oder Vandalismus-Schaden

Kfz-Versicherung zahlt nicht

Nicht jede Versicherung kommt zudem für einen Vandalismusschaden auf. Bei einer Teilkasko ist dieser sogar generell ausgeklammert, die Vollkasko deckt ihn hingegen ab. Wird das eigene Fahrzeug mutwillig beschädigt, wobei jedoch nichts gestohlen wurde, zahlt die Teilkasko nicht.

Ein weiteres Problem mit der Versicherung kann man bekommen, wenn der Unfallschaden am eigenen Fahrzeug dessen Zeitwert übersteigt. In diesem Fall zahlt die Versicherung den Zeitwert aus. Auf den restlichen Kosten bleibt man sitzen.

Welche Kosten zahlt die Kfz-Versicherung grundsätzlich nicht?

Die genauen Kosten, die von einer Kfz-Versicherung nicht abgedeckt werden, können je nach Versicherungsvertrag und den individuellen Bedingungen variieren. Es gibt jedoch einige allgemeine Kosten, die in der Regel nicht von der Kfz-Versicherung übernommen werden.

Reguläre Wartungs- und Inspektionskosten

Die routinemäßige Wartung Ihres Fahrzeugs, wie Ölwechsel, Reifenwechsel oder Inspektionen, wird normalerweise nicht von der Kfz-Versicherung abgedeckt. Diese Kosten liegen in der Verantwortung des Fahrzeughalters.

Schäden durch normale Abnutzung

Schäden, die durch normale Abnutzung und Alterung des Fahrzeugs entstehen, werden in der Regel nicht von der Kfz-Versicherung abgedeckt. Dies umfasst Verschleißteile wie Bremsbeläge, Kupplung oder Reifen.

Vorsätzliche Schäden

Wenn Sie absichtlich Schäden an Ihrem Fahrzeug verursachen, um eine Versicherungsleistung zu erhalten, werden diese Schäden nicht von der Kfz-Versicherung übernommen.

Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis

Wenn Sie ohne gültigen Führerschein fahren und es zu einem Unfall kommt, kann die Kfz-Versicherung die Kosten für Schäden am Fahrzeug oder Dritten möglicherweise nicht übernehmen.

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

Wenn der Unfall auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten zurückzuführen ist, kann die Kfz-Versicherung die Kosten möglicherweise nicht decken. Dies kann beispielsweise bei Trunkenheit am Steuer oder Teilnahme an illegalen Autorennen der Fall sein.

Fahrerflucht

Fahrerflucht ist keine geringfügige Straftat: Gemäß §142 des Strafgesetzbuchs werden dafür entweder eine erhebliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt. Zusätzlich erfolgt ein Eintrag in das Fahreignungsregister sowie die Vergabe von Punkten in Flensburg. Abhängig von der Schwere des Falls kann es zu einem Entzug des Führerscheins und sogar zum dauerhaften Verlust der Fahrerlaubnis kommen. Des Weiteren kann das Versicherungsunternehmen Regressforderungen gegen den Versicherungsnehmer geltend machen.

Wann werden Schäden durch die Teilkasko nicht übernommen?

In bestimmten Situationen leistet die Teilkaskoversicherung möglicherweise keine Zahlungen. Obwohl die Teilkaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, bietet sie nicht den umfassenden Schutz wie die kostspieligere Vollkaskoversicherung. Zu den abgedeckten Schäden zählen in erster Linie Glasschäden, Marderschäden, Schäden durch Kollisionen mit Tieren, Diebstahl und Hagelschäden. Es gibt jedoch Umstände, unter denen die Teilkaskoversicherung möglicherweise nicht zahlt.

Handynutzung am Steuer

Es ist untersagt, während der Fahrt das Handy zur Kommunikation zu nutzen, einschließlich SMS. Das Abweisen eines Anrufs ist ebenfalls nicht erlaubt. Falls Sie aufgrund der Nutzung Ihres Handys am Steuer einen Unfall verursachen, wird die Haftpflichtversicherung zwar den Schaden decken. Bei einer Kaskoversicherung bleiben Sie jedoch vollständig auf den Kosten sitzen, sofern Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Selbst wenn Sie unschuldig sind, könnte eine teilweise Schuld Ihrerseits festgestellt werden.

Unfälle mit Tieren

Die Deckung eines Schadens durch einen Unfall mit einem Tier hängt von den Versicherungstarif ab. Wenn der Versicherungsvertrag nur Unfälle mit wildlebendem Haarwild abdeckt, besteht keine Deckung bei einem Unfall mit einem Hund, einer Katze oder einem Raubvogel. Haustiere, Nutztiere und Vögel werden nicht als wildlebendes Haarwild betrachtet. Ein umfassender Schutz wird gewährleistet, wenn der Versicherungsvertrag alle Tierarten abdeckt.

Folgeschäden

Marderschäden können zusätzliche Defekte nach sich ziehen, wie zum Beispiel Schäden am Motor oder Fahrzeugcomputer. Diese Folgeschäden können häufig teurer sein als der ursprüngliche Biss. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Folgeschäden von Marderbissen oft nur bis zu einer bestimmten Höhe abgesichert sind. Um einen umfassenden Schutz zu erhalten, sollte man darauf achten, dass der Teilkaskotarif Folgeschäden in unbegrenzter Höhe abdeckt.

Weitere Folgeschäden und indirekte Kosten nach einem Verkehrsunfall: Was zahlt die Kfz-Versicherung nicht?

Ein Verkehrsunfall kann nicht nur unmittelbar sichtbare Schäden am Fahrzeug verursachen, sondern auch langfristige Auswirkungen haben, die indirekte Kosten mit sich bringen. Diese Folgeschäden sind oft nicht direkt durch die Kfz-Versicherung gedeckt und können den Versicherungsnehmer vor finanzielle Herausforderungen stellen.

Ein typisches Beispiel für einen Folgeschaden ist der Verdienstausfall. Nach einem Unfall kann es zu Verletzungen kommen, die den Fahrzeughalter vorübergehend oder dauerhaft arbeitsunfähig machen. In solchen Fällen entstehen dem Versicherungsnehmer Einkommensverluste, da er seiner beruflichen Tätigkeit vorübergehend nicht nachgehen kann. Leider deckt die Kfz-Versicherung normalerweise keinen Verdienstausfall ab, da sie primär für die Regulierung der Fahrzeugschäden zuständig ist. Um sich vor Verdienstausfall abzusichern, sollte der Versicherungsnehmer gegebenenfalls eine separate private Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen.

Auch Rechtsanwaltsgebühren gehören zu den indirekten Kosten, die nach einem Verkehrsunfall entstehen können. Wenn der Unfall nicht eindeutig geklärt ist oder ein Streit über die Schadensregulierung zwischen den beteiligten Parteien oder Versicherungen entsteht, kann es notwendig sein, einen Anwalt hinzuzuziehen, um die rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers zu vertreten. Die Kosten für einen Anwalt werden jedoch in der Regel nicht von der Kfz-Versicherung übernommen. Hierfür könnten Rechtsschutzversicherungen eine Lösung bieten, die den Fahrzeughalter bei rechtlichen Auseinandersetzungen unterstützen.

Schäden an elektronischen Geräten und Zubehör: Welchen Schutz bietet die Kfz-Versicherung?

Ein häufiges Beispiel hierfür sind Schäden an elektronischen Geräten oder Zubehör, die nicht werkseitig im Fahrzeug installiert waren. Zu dieser Kategorie gehören in der Regel Navigationsgeräte, Autoradios und ähnliches.

Im Falle eines Unfalls oder Diebstahls sind oft die fest eingebauten elektronischen Geräte, die vom Fahrzeughersteller installiert wurden, durch die Kfz-Versicherung geschützt. Diese Komponenten sind normalerweise in der standardmäßigen Fahrzeugversicherungspolice enthalten und können bei einem berechtigten Schadenanspruch ersetzt oder repariert werden.

Jedoch sind in den meisten Fällen zusätzliche, nachträglich im Fahrzeug angebrachte elektronische Geräte oder Zubehörteile nicht durch die Standardversicherung abgedeckt. Solche Zubehörteile können beispielsweise hochwertige Navigationsgeräte, Unterhaltungssysteme, Dashcams oder verbesserte Soundsysteme sein, die vom Fahrzeughalter separat erworben und eingebaut wurden.

Warum sind nicht werkseitig installierte Geräte nicht versichert?

Der Grund dafür liegt in der Berechnung der Versicherungsprämien und Risikobewertung. Die Standard-Kfz-Versicherung berücksichtigt in der Regel nur die ursprünglich eingebauten Geräte und Komponenten, um die Kosten kalkulierbar zu halten. Zusätzliche, nachträglich installierte Elektronik kann die Wahrscheinlichkeit von Diebstahl oder Schäden erhöhen, was zu einer erhöhten Versicherungsprämie führen könnte. Aus diesem Grund schließen Versicherungsanbieter oft solche Geräte aus der Deckung aus, um die Kosten stabil zu halten.

Für Fahrzeughalter, die wertvolles Zubehör nachträglich in ihr Fahrzeug eingebaut haben, kann es jedoch ratsam sein, eine zusätzliche Versicherungsoption in Betracht zu ziehen. Verschiedene Versicherungsgesellschaften bieten möglicherweise optionale Zusatzdeckungen mit höheren Deckungssummen für Sonderzubehör an, die elektronische Geräte und Zubehör abdecken. Eine solche Zusatzversicherung könnte den Schutz für die nachgerüsteten Geräte bieten und den Fahrzeughalter vor unerwarteten Kosten schützen.

Fälle außerhalb der Deckung: Was deckt die Kfz-Versicherung nicht ab?

Es gibt bestimmte Ereignisse und Schäden, die von der Kfz-Versicherung generell ausgeschlossen sind. Diese Fälle fallen außerhalb der Versicherungsdeckung und müssen vom Versicherungsnehmer eigenständig bewältigt werden.

Einige der häufigsten Ausschlüsse sind:

  1. Krieg und kriegsähnliche Handlungen: Schäden, die durch Kriege, kriegsähnliche Handlungen, Bürgerkriege, Invasionen oder ähnliche Situationen entstehen, sind normalerweise nicht durch die Kfz-Versicherung abgedeckt. Solche Ereignisse werden als höhere Gewalt betrachtet und sind von der Leistung des Versicherers ausgeschlossen.

  2. Schäden durch Kernenergie: Schäden, die durch nukleare Reaktionen, radioaktive Strahlung oder atomare Explosionen entstehen, sind in der Regel von der Kfz-Versicherung ausgeschlossen. Für diese Risiken gibt es spezielle Versicherungen, die von Regierungen oder spezialisierten Versicherungsgesellschaften angeboten werden.

  3. Naturkatastrophen: Schäden, die durch Naturkatastrophen wie Erdbeben, Vulkanausbrüche oder ähnliche Ereignisse verursacht werden, sind in der Regel nicht durch die Kfz-Versicherung gedeckt.

  4. Absichtliche Schäden: Schäden, die absichtlich durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden, sind von der Kfz-Versicherung ausgeschlossen. Dies umfasst mutwillige Zerstörung oder betrügerische Handlungen.

  5. Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss: Wenn ein Unfall unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurde und dies nachgewiesen werden kann, kann die Kfz-Versicherung die Leistung verweigern.