Schaden durch Waschanlage - wer zahlt?
Autobesitzer, die ihr Auto pflegen, schicken es hin und wieder zur gründlichen Reinigung in eine Autowaschanlage. Die Pflege darin geschieht automatisch. Daher kann es vorkommen, dass Beschädigungen am Fahrzeug entstehen, von abgerissenen Zubehörteilen bis hin zu Kratzern im empfindlichen Lack. Dann fragt sich der Kunde, Schaden durch Waschanlage - Wer haftet für den Schaden?
Springt die Kfz-Versicherung ein oder trägt der des Waschanlagenbetreibers die Haftung?
Noch bis vor einigen Jahren war es schwierig, den Betreibern der Waschanlagen nachzuweisen, dass sie für den Schaden verantwortlich sind. In der Regel bestreiten die Besitzer von Waschanlagen, dass der Lackschaden in ihrem Betrieb entstanden ist.
Selbst, wenn der Geschädigte einen Beweis erbringen kann, was sich häufig schwierig gestaltet, weisen viele Waschanlagenbetreiber auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Viele Waschanlagen-Betreiber haben bis vor einigen Jahren in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln genutzt, die dafür sorgten, dass sie nur für grobes Verschulden in Haftung genommen werden konnten und somit zur Zahlung des Schadens herangezogen werden konnten. Dies wurde mittlerweile vom Bundesgerichtshof verboten, mit der Begründung, dass jeder Kunde ein Recht auf die Reinigung seines Fahrzeugs ohne irgendeine Form der Beschädigung hat. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Waschanlagenbetreiber beweisen muss, dass die am Fahrzeug entstandenen Schäden durch einen Bedienungsfehler des Kunden entstanden sind.
Das Oberlandesgericht Hamm belegt dies in einem Richterspruch von 2002, der besagt, dass der Fahrzeugeigentümer darlegen bzw. beweisen muss, dass der Betreiber alleine für die Ursache des Schadens Verantwortung trägt, da ansonsten das Risiko für die Unaufklärbarkeit der Ursache des Schadens dem Fahrzeugeigentümer obliegt.
Liegt kein Bedienungsfehler durch den Besitzer des Fahrzeugs vor, ist laut deutschem Recht davon auszugehen, dass die Waschanlage eine Funktionsstörung hat, somit muss der Betreiber für den Schaden haften.
Anders sieht es aus, wenn der Besitzer des betreffenden Wagens die Regeln der Waschstraße nicht beachtet und beispielsweise mit einem Dachgepäckträger oder einem tiefergelegten Wagen in die Waschanlage einfährt. Entstehen so Beschädigungen am Wagen, muss der Autofahrer den Schaden selber begleichen, da die Systemsteuerung der Anlage darunter leiden kann. So lassen sich viele Schäden vermeiden, indem alles beachtet wird, was in der Bedienungsanleitung verankert ist, wie z. B. das Einfahren der Antenne oder ähnlicher Handgriffe. Oft entstehen Schäden durch Fremdkörper in den Bürsten der Anlage.
Laut dem Automobilklub Deutschland passiert es jedem vierten Nutzer einer Waschanlage, dass er nach deren Benutzung Kratzer in seinem Autolack vorfindet und schon stellt sich die Frage: Schaden durch Waschanlage - Wer zahlt?
Was ist zu beachten?
Wichtig ist es, den Wagen nach Nutzung der Waschstraße auf Schäden zu untersuchen. Sind Schäden entstanden sollten diese direkt nach dem Waschen dokumentiert werden, sinnvollerweise vom Personal vor Ort in einem Protokoll.
Schadensregulierung über die eigene Kfz-Versicherung
Natürlich kann, falls keine klare Schuld nachgewiesen kann, der Schaden über die eigene Kfz-Versicherung abgewickelt werden, was aber zur Folge hat, dass man in der Schadensfreiheitsklasse hochgestuft wird und folglich ab dem nächsten Jahr höhere Beiträge zu zahlen hat. Hier ist es bei geringen Schäden sinnvoller, das Ganze aus eigener Tasche zu beheben. Kfz-Versicherungen legen mitunter unterschiedliche Maßstäbe an, für welche Art von Lackschäden die Kosten übernommen werden. Kaskoversicherungen, also Voll- oder Teilkasko, haften im Allgemeinen bei Schäden, die durch natürliche Einflüsse entstehen.