Autoschaden durch Feuerwerkskörper

Feuerwerkskörper - wer zahlt den Schaden am Auto?

Nicht nur zu Silvester, sondern zunehmend auch bei privaten Veranstaltungen mit kleinem Feuerwerk im Freien kommt es zu Schäden an abgestellten Kraftfahrzeugen. Meist lässt sich der Verursacher nicht mehr feststellen - sei es, dass er den Schaden selbst nicht bemerkt hat, oder dass er sich unbemerkt entfernt hat. Es stellt sich die Frage: Schaden durch Feuerwerkskörper - wer zahlt? Ob und von wem der geschädigte Fahrzeughalter seine Reparaturkosten ersetzt bekommt, hängt nämlich von verschiedenen Faktoren ab.

Schädiger bekannt und Schaden durch Feuerwerkskörper - wer zahlt?

Gesetzlich haftet hier immer der Verursacher. Meldet er sich oder wird er bei seiner Tat erwischt, so muss seine private Haftpflichtversicherung für die Reparaturkosten aufkommen. Bei Kindern, die noch nicht sieben Jahre alt sind, ist dies jedoch nicht der Fall. Nur wenn die Eltern oder von den Eltern beauftragte Personen hier ihrer Aufsichtspflicht nicht in ausreichendem Maß nachgekommen sind, so wird der Schaden von der Familien-Haftpflichtversicherung oder der privaten Haftpflichtversicherung beglichen. Hier ist das Problem "Schaden durch Feuerwerkskörper - wer zahlt?" besonders brisant, denn: Die Schadenersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Aufsichtspflicht genügt wurde! Haben jedoch Kinder über sieben Jahre oder Jugendliche den Schaden verursacht, so tritt wiederum die Familien-Haftpflichtversicherung für den Schaden am Kraftfahrzeug ein.

Schädiger unbekannt und Schaden durch Feuerwerkskörper - wer zahlt?

Ist der Verursacher nicht bekannt, so tritt die Vollkaskoversicherung des Fahrzeughalters ein, sofern vorhanden. Hat der Autobesitzer nur eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, so kommt diese nur für Schäden an Scheiben auf. Wurde das Auto allerdings durch Raketen, Böller oder Kracher in Brand gesetzt oder hat eine Explosion das Fahrzeug beschädigt, so tritt auch hier die Teilkaskoversicherung ein. Aber Vorsicht bei Seng- und Schmorschäden, die typischen Spuren nach einem Feuerwerk von Feuerwerkskörpern im Fahrzeuglack, sind damit meist nicht von der Versicherung abgesichert. Und die Kriterien für eine Explosion werden nur bei Zündungen von großen Feuerwerkskörpern für die Autoversicherung unter Fahrzeugen erfüllt.

Auswirkungen auf die Schadensfreiheitsklasse

Im Fall einer Schadensregulierung durch die Versicherung hat dies übrigens keine Auswirkungen auf die Schadenfreiheitsklasse, das heißt, die gewährten Rabatte werden nicht vermindert. Aber auch der Autobesitzer steht in der Verantwortung: Die Versicherung kann erwarten, dass der Stellplatz in der Silvesternacht nicht ausgerechnet an einem Ort gewählt wird, an dem bekanntermaßen besonders viele Raketen gezündet werden. Ist dann doch ein Schaden eingetreten, dann muss die Polizei verständigt werden. Günstig ist es, wenn der Geschädigte den Schaden fotografiert. Innerhalb von sieben Tagen muss der Schaden dann der Versicherung angezeigt werden.

Wie hoch ist aber überhaupt das Risiko, dass ein Fahrzeug von einer Rakete beschädigt wird und sich die Frage stellt:
Eine ausgebrannte Rakete, die auf einem Auto landet, wird in der Regel keinen Schaden anrichten - selbst, wenn es sich um das Stoffverdeck eines Cabrios handelt. Anders sieht es aus, wenn das Auto als Startrampe für den Feuerwerkskörper genutzt wird oder wenn die Rakete auf das Auto direkt abgeschossen wird. In diesem Fall hinterlässt der abbrennende Treibsatz bleibende Spuren im Lack.