Ein Schaden ohne eine Third-Party Insurance
Eine Third-Party Insurance ( zu Deutsch Haftpflichtversicherung) tritt dann in Kraft, wenn Sie einer dritten Person Schaden zufügen und in der Folge für diesen aufkommen, also haften, müssen. Für Sachschäden, aber auch Vermögens- und Personenschäden, muss vom Schadensverursacher aufgekommen werden. Dies ist gesetzlich verankert und daher empfiehlt sich der Abschluss einer Third-Party Insurance.
Vor allem, da bei der Haftung gegenüber Dritten keine Obergrenze vorhanden ist, kann ein Schaden ohne eine Third-Party Insurance existenzgefährdend werden und durch Schadensersatzzahlungen grobe finanzielle Einbußen entstehen. Eine Versicherung regelt berechtigte Zahlungen, kommt in der Regel für diese auf und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Bei grob fahrlässigen Handlungen jedoch erlischt der Versicherungsanspruch.
Je nachdem, ob es sich um private, berufliche oder betriebliche Tätigkeiten handelt, die es abzusichern gilt, gibt es angepasste Versicherungsformen. So gibt es etwa welche für Hobbies wie Wassersport oder Jagd, oder Berufshaftpflichtversicherungen zu allerlei Berufsständen. Eine Privathaftpflichtversicherung ist für Privatpersonen die Basis. Überdies gäbe es beispielsweise noch Versicherungen für Grundbesitz oder Wasserschäden.
Der Abschluss einer Vielzahl von Haftpflichtversicherungsarten geschieht auf freiwilliger Basis. Es gibt jedoch einige Bereiche, die der Gesetzgeber für besonders risikobehaftet hält und deshalb den Abschluss einer jeweiligen Third-Party Insurance vorschreibt. Zum Beispiel müssen Kfz-Inhaber aufgrund der, vom Straßenverkehr ausgehender, Gefahren eine derartige Versicherung für ihr Kraftfahrzeug abschließen. Auch für Berufsgruppen wie Ärzte und Rechtsanwälte empfiehlt sich der Abschluss einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.
Versicherungen dieser Art werden meist mit einer Laufzeit von mindestens einem Jahr abgeschlossen, wobei sich diese mit der Einhaltung einer Kündigungsfrist von meist drei Monaten wieder auflösen lassen.