Autoschaden durch Tornado - wer zahlt?

Die Frage ist besonders in letzter Zeit, nachdem in Deutschland mehrere Tornados aufgetreten sind, sehr aktuell geworden. Die Tornados haben oft ganz erhebliche Schäden an Gebäuden und Autos verursacht. Deshalb muss hier dringend geklärt werden, wer zahlt den Schaden am Auto durch Tornados.

Was sollte man unabhängig von der Schadensregulierung immer tun

Ganz wichtig ist es dabei immer, alle entstandenen Schäden zu fotografieren oder mit der Videokamera festzuhalten. So sind eindeutige Beweise möglich. Darüber hinaus hat der Fahrzeughalter die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten und seine Versicherung umgehend zu informieren. Dies schließt auch notdürftige Reparaturen am Fahrzeug mit ein.

Kfz Schaden durch Tornado - Welche Versicherung zahlt?

Autofahrer mit Haftpflicht

Alle Fahrzeughalter, die nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, gehen bei Tornadoschäden grundsätzlich leer aus und müssen sämtliche Reparaturen an ihrem Auto selbst bezahlen.

Autofahrer mit Teilkasko

Eine Teilkaskoversicherung zahlt immer ab Windstärke 8. Der Versicherte hat dabei jedoch eine Selbstbeteiligung zu tragen. Wie hoch diese im konkreten Einzelfall ist, wird bei Vertragsabschluss genau festgelegt. Ein wesentlicher Vorteil der Teilkaskoversicherung ist, dass generell keine Schadensfreiheitsklassen existieren und dass deshalb auch keine Beitragsrückstufung erfolgen kann.

Autofahrer mit Vollkasko

Eine Vollkaskoversicherung zahlt nicht nur bei Tornados, sondern auch bei Schäden durch Stürme von weniger als Windstärke 8. Auch hierbei wird jedoch ein Selbstbehalt fällig. Da bei der Vollkaskoversicherung grundsätzlich immer Schadensfreiheitsklassen vorhanden sind, wird der Versicherte nach einem Schaden zurückgestuft, was zur Folge hat, dass er im kommenden Jahr einen höheren Beitrag für die Versicherung zahlen muss. Ein wesentlicher Vorteil der Vollkaskoversicherung ist, dass sie selbst dann zahlt, wenn der Autofahrer bei Sturm mit seinem Auto unterwegs war und dabei nachweislich einen Fahrfehler begangen hat. Grundsätzlich ersetzt die Versicherung jedoch nicht den Neuwert, sondern immer nur den Zeitwert des Fahrzeugs.