Was brauch ich für eine Motorradzulassung?

Motorradversicherung

  • Für Motorräder und Leichtkrafträder
  • Online Abschluss mit eVB möglich
Zum Motorradversicherungsvergleich

Was brauch ich für eine Motorradzulassung?

Neben PKW gehören Motorräder zu den wichtigsten Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Ebenso wie vierrädrige Fahrzeuge sind Motorräder vor der Nutzung beim regionalen Straßenverkehrsamt zuzulassen, wobei die Motorradzulassung minimal anders als bei einem Auto abläuft. Durch das rechtzeitiger Besorgen aller zugehörigen Dokumente gelingt es ohne große Mühen, das Motorrad direkt und unkompliziert abzusichern.

Die wesentlichen Elemente bei der Motorradzulassung

Grundsätzlich ist auf drei Bereiche bei der Zulassung eines Motorrads zu achten. Zunächst muss zwingend eine Motorradversicherung für das anzumeldende Fahrzeug abgeschlossen worden sein. Als zweites muss aus den Dokumenten des Anmeldenden eindeutig hervorgehen, dass dieser der Eigentümer des Motorrads ist und somit das Recht besitzt, dieses auch beim Straßenverkehrsamt anzumelden. Zu guter Letzt sollte der Motorradfahrer nicht über Steuerschulden verfügen, explizit dem Finanzamt also keine KFZ-Steuer schuldig sein. Ist letzteres der Fall bzw. befindet sich der Motorradfahrer nicht im Besitz eines der oben genannten Dokumente, dürfte das Amt die gewünschte Motorradzulassung nicht durchführen.

Elementare Zulassungsdokumente für die Motorradzulassung

Im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte haben sich die Dokumente für Kraftfahrzeuge zunehmend vereinheitlicht, ähnlich wie bei einem PKW liegen daher zwei verschiedene Bescheinigungen vor, die das Eigentumsrecht bzw. den Besitz des Fahrzeugs verdeutlichen. In früheren Zeiten waren die Begriffe Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein etabliert, heute wird eher von der Zulassungsbescheinigung I und II gesprochen. Beide sollten dem Straßenverkehrsamt vorgelegt werden, wobei das erste Dokument die Eigentumsrechte verdeutlicht. Sollte das Fahrzeug erst vor kurzem von privat oder einem Händler erworben worden sein, ist das zusätzliche Vorlegen des Kaufvertrags ebenfalls ratsam, je nach Behörde wird hierauf genauer geachtet. Zu guter Letzt sollte eine TÜV/AU-Bescheinigung vorliegen, wobei eine maximale Überziehungsfrist von vier Monaten zugestanden wird.

Alle benötigten Dokumente zum zulassen im Überblick

Um ein Motorrad oder ein E-Motorrad zuzulassen, sind bei der Kfz-Behörde folgende Dokumente erforderlich:

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung
  • Eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kfz-Steuer (Die entsprechenden Formulare können bei der Kfz-Behörde oder online erhalten werden)
  • Gegebenenfalls eine Vollmacht, falls eine Vertretung durch Dritte erfolgt

Bei einer Neuzulassung werden zusätzlich folgende Dokumente benötigt:

  • Ein Kaufvertrag als Nachweis des Besitzes
  • Ein Typenschein (Nachweis der EG-Typgenehmigung durch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder ein Certificate of Conformity) bzw. ein Prüfungsbericht durch ein Einzelgutachten
  • Bei gebrauchten Motorrädern muss ein Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht) vorgelegt werden.
  • Für gewerbliche Zulassungen werden Auszüge aus dem Vereins- oder Firmenregister benötigt.
  • Falls das Kraftrad geleast wurde, wird eine Erklärung zur Nutzungsüberlassung vom Leasing-Partner verlangt.

Warum ist die eVB-Nummer für die Anmeldung meines Motorrads erforderlich?

Die Kfz-Behörde fordert den Nachweis einer Motorradversicherung, bevor sie die Zulassung Ihres Motorrads erteilt. Hierfür wird eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) benötigt. Mit dieser Nummer überprüft die Zulassungsstelle, ob eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Motorrad besteht.

Sie können die eVB-Nummer entweder telefonisch oder online über den Kfz-Versicherungsvergleich beantragen. Papierbasierte Doppelkarten als Versicherungsnachweis werden heutzutage nicht mehr von Versicherungsunternehmen ausgestellt.

Muss ich auch mit meinem Moped zur Kfz-Zulassung?

Kleinmotorräder mit einem Hubraum von bis zu 50 Kubikzentimetern sind ausreichend durch eine Mopedversicherung geschützt und nicht zulassungspflichtig. Für Motorräder mit einem Hubraum von über 50 bis maximal 125 Kubikzentimetern benötigen Sie eine Leichtkraftradversicherung, um Ihr Zweirad mit einem Leichtkraftrad-Kennzeichen anmelden zu können.

Wie eine drohende Steuerschuld die Anmeldung verhindert

Sollte der Anmeldende noch Steuerschulden besitzen, da er z. B. die KFZ-Steuer für ein altes Fahrzeug noch nicht beglichen hat, muss er diesen Schritt vor der Neuanmeldung seines Fahrzeugs durchführen. Mittlerweile ist es in vielen Behörden üblich, dass der Zulassende für die zukünftige KFZ-Steuer eine Ermächtigung zur Abbuchung durch die Behörde ausstellt. Natürlich müssen keine Nachweise des Finanzamtes mitgebracht werden, dennoch sollte sich der Motorradinhaber sicher sein, dass keine Steuerschuld besteht, die dem Beamten auffallen könnte.

Rechtzeitig vor der Zulassung eine Motorradversicherung abschließen

Eine Motorradversicherung ist die letzte, zwingende Voraussetzung für die Motorradzulassung. Hierbei wird heutzutage nicht mehr mit der klassischen Doppelkarte gearbeitet, stattdessen findet eine elektronische Meldung durch die Versicherung an das Straßenverkehrsamt statt. Bevor dieses aufgesucht wird, ist erst eine Versicherung aufzusuchen und hier ein Vertrag über eine Motorradversicherung zu unterschreiben. Die Versicherung teilt hieraufhin dem Antragssteller seine elektronische Versicherungsnummer mit. Üblich ist hierbei die vorläufige Versicherungszusage, da die Motorradzulassung spontan erfolgen soll und bis dato noch keine Beiträge geflossen sind. Empfehlenswert ist es dennoch, zeitnah eine preiswerte Motorradversicherung zu suchen.

Motorrad abmelden bei der Zulassungsbehörde

Wenn Sie Ihr Motorrad nicht nutzen, können Sie Geld sparen, indem Sie es abmelden und somit Beiträge zur Motorrad-Haftpflichtversicherung einsparen. Selbst wenn Sie Ihr Zweirad privat verkaufen, sollten Sie es bei der Zulassungsbehörde abmelden. Dadurch verhindern Sie beispielsweise, dass Bußgelder des neuen Besitzers bei Ihnen landen, falls dieser das Motorrad nicht sofort ummeldet. Im Gegensatz zur An- und Ummeldung ist eine Außerbetriebsetzung bei jeder deutschen Zulassungsbehörde möglich.

Die erforderliche Unterlagen zur Motorradabmeldung:

Um Ihr Motorrad abzumelden, legen Sie bei der Zulassungsstelle die folgenden Dokumente vor:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Kfz-Kennzeichen
  • Falls das Motorrad verschrottet wird: Verwertungsnachweis vom Kfz-Entsorgungsbetrieb