E-Auto-Versicherung

ADAC Kfz-Versicherung für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Die ADAC Kfz-Versicherung für Elektro- und Hybridfahrzeuge bietet spezielle Leistungen, die den besonderen Anforderungen dieser Fahrzeuge gerecht werden. Sie umfasst wichtige Schutzaspekte, die gezielt auf Elektroautos und Hybride zugeschnitten sind.

Ein herausragendes Merkmal der ADAC E-Auto-Versicherung ist der umfassende Schutz für den Akku, der das Herzstück jedes Elektrofahrzeugs darstellt. Dieser ist in der Vollkasko gegen alle möglichen Schäden, einschließlich Beschädigung, Zerstörung oder Verlust, abgesichert. Zusätzlich sind auch Schäden durch Tierbiss oder Kurzschluss sowie Diebstahl des Ladekabels und der mobilen Ladestation abgedeckt.

Die E-Auto-Versicherung bietet darüber hinaus faire Konditionen und wurde 2024 als fairster Kfz-Versicherer für Elektromobilität ausgezeichnet. Mitglieder des ADAC profitieren zudem von einem Rabatt von bis zu 10 %. Es handelt sich hierbei um einen Auszug der wichtigsten Leistungen, die in den Tarifen Komfort und Premium enthalten sind.

Zusätzlich zu den speziellen Leistungen für Elektrofahrzeuge bietet die ADAC Autoversicherung generell einen umfassenden Schutz für Pkws, Motorräder, Camper und Anhänger.

Leistungen der Teilkaskoversicherung im Tarif Komfort und Premium

Die ADAC Autoversicherung bietet für Elektro- und Hybridfahrzeuge spezielle Leistungen, die auf die Anforderungen dieser Fahrzeugtypen abgestimmt sind. In den Tarifen Komfort und Premium sind umfangreiche Zusatzleistungen enthalten, die über die Standard-ADAC-Kfz-Versicherung hinausgehen:

  1. Nachhaltige Reparaturunterstützung: Bei Bedarf informiert die ADAC Autoversicherung darüber, ob eine nachhaltige Reparatur (z.B. Reparatur statt Austausch oder Smart Repair für Kleinstschäden) bei Partnerwerkstätten möglich ist. Auch besteht die Option, den Schaden ohne Reparatur abzurechnen, falls der Kunde auf eine Reparatur verzichtet.

  2. Kostenübernahme für Wassercontainer: Sollte eine drohende Entzündung des Fahrzeugs bestehen, übernimmt die Versicherung die Kosten für die notwendige Lagerung oder Verbringung des Fahrzeugs in einen Wassercontainer oder ein vergleichbares Gehäuse.

  3. Zustandsdiagnostik des Akkus: Bei einer Beschädigung des Akkus werden die Kosten für eine Diagnose sowie die Restwertermittlung übernommen. Zusätzlich werden Abschlepp- und Transportkosten zur nächstgelegenen Akku-Teststation getragen, wenn dies durch den Versicherer beauftragt oder genehmigt wurde.

  4. Spezielle Fahrzeugabstellungskosten: Um eine Entzündung anderer Fahrzeuge oder Gegenstände zu verhindern, werden für bis zu 14 Tage die Kosten einer sicheren Fahrzeugunterstellung übernommen, wobei ein vorgeschriebener Mindestabstand berücksichtigt wird.

  5. Ausbau- und Entsorgungskosten: Bei gesetzlicher Rücknahmepflicht des Akkus werden die Kosten für den Ausbau und die Verbringung zur nächstgelegenen Rücknahmestelle übernommen. Sollte kein Dritter für die Entsorgung verantwortlich sein, übernimmt die ADAC Autoversicherung auch diese Kosten.

  6. Neupreisentschädigung für den Akku: Im Falle eines Totalschadens, einer Zerstörung oder eines Verlustes des Akkus durch ein versichertes Ereignis wird innerhalb von 24 Monaten (Komfort-Tarif) bzw. 36 Monaten (Premium-Tarif) nach Erstzulassung der Neupreis des Akkus erstattet, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

  7. Versicherung von Ladekabeln und Ladestationen: Mitversichert sind Schäden durch Diebstahl oder Tierbiss an mit dem Fahrzeug verbundenen Ladekabeln und mobilen Ladestationen.

  8. Folgeschäden am Akku: Auch Folgeschäden, die durch Tierbiss oder Kurzschluss am Akku entstehen, sind durch die Versicherung abgedeckt.

  9. Überspannungsschäden bei Gewitter: Überspannungsschäden an Fahrzeugbauteilen, die durch Blitzschlag verursacht wurden (z.B. ein Blitzeinschlag in ein Gebäude, der über das Ladekabel auf das Fahrzeug übertragen wird), sind ebenfalls mitversichert.

Diese Leistungen bieten einen umfassenden Schutz speziell für Elektro- und Hybridfahrzeuge und sind ein wesentlicher Bestandteil der ADAC Autoversicherung in den Produktlinien Komfort und Premium.

Leistungen der Vollkaskoversicherung im Tarif Komfort und Premium

Die ADAC Vollkaskoversicherung für Elektrofahrzeuge bietet in den Tarifen Komfort und Premium umfassenden Schutz, der über die Leistungen der Teilkasko hinausgeht und speziell auf die Bedürfnisse von E-Auto-Besitzern abgestimmt ist.

Alle Leistungen der Teilkasko inklusive
In der Vollkaskoversicherung sind sämtliche Leistungen der Teilkasko für Elektrofahrzeuge automatisch enthalten. Dazu gehören unter anderem der Schutz für den Akku sowie Schäden am Ladekabel und an mobilen Ladestationen.

Allgefahrendeckung für den Akku
Der Akku eines Elektrofahrzeugs ist gegen alle möglichen Schäden (AllRisk) versichert, unabhängig davon, ob es sich um Beschädigung, Zerstörung oder Verlust handelt. Dies bietet umfassenden Schutz für das zentrale Bauteil eines Elektroautos.

Schäden an der eigenen Ladestation
Versichert sind außerdem Schäden an fest installierten Ladestationen wie einer Wallbox oder Induktionsplatte. Diese sind abgedeckt, wenn sie durch Fehlbedienung, Fahrzeugfehler oder mut- bzw. böswillige Handlungen beschädigt werden. Voraussetzung ist, dass die Ladestation im Eigentum des Fahrzeugbesitzers oder seines Ehe- bzw. Lebenspartners steht. Auch Ladestationen, die von Mietern auf eigene Kosten angeschafft wurden, sind in den Schutz eingeschlossen. Teileigentum, wie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, reicht jedoch nicht aus.

Mit diesen zusätzlichen Leistungen bietet die ADAC Vollkaskoversicherung optimalen Schutz für Elektrofahrzeuge, sowohl für den Akku als auch für die Ladestation, in den Produktlinien Komfort und Premium.

Wann zahlt die E-Auto Kfz-Versicherung?

Die ADAC Elektroauto-Versicherung bietet umfassenden Schutz für Fahrer von Elektro- und Hybridfahrzeugen, greift jedoch nur in bestimmten Fällen.

Die Elektroauto-Versicherung leistet:

  • Wenn durch das Fahrverhalten des Versicherten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden bei anderen Verkehrsteilnehmern entstehen.
  • Bei Schäden durch Überspannung, zum Beispiel nach einem Blitzeinschlag, der über das Ladekabel auf das Fahrzeug übertragen wird.
  • Wenn der Akku ausgetauscht werden muss, weil er aufgrund einer Überspannung nicht mehr funktioniert.

Die Elektroauto-Versicherung leistet nicht:

  • Bei Schäden, die durch Konstruktions- oder Materialfehler des Herstellers verursacht wurden.
  • Wenn Schäden durch Abnutzung oder den normalen Alterungsprozess entstehen.
  • Bei Schäden durch chemische Reaktionen, wie durch Säuren, Laugen oder Oxidation.
  • Wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.
  • Wenn der Versicherte einen Unfall unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht.

Es wird empfohlen, die genauen Versicherungsbedingungen zu prüfen, um den vollständigen Umfang der Deckung zu verstehen.