Wie viel darf ein Kostenvoranschlag überschritten werden?
Rechtliche Grundlagen für Kostenvoranschläge
In Deutschland gilt ein Kostenvoranschlag grundsätzlich als unverbindlich, wenn nicht ausdrücklich eine Verbindlichkeit vereinbart wurde. Dies bedeutet, dass die tatsächlichen Kosten in gewissem Rahmen von dem im Voranschlag genannten Betrag abweichen dürfen. Solange keine Festpreisabrede vorliegt, sind moderate Abweichungen also zulässig, um unvorhersehbare oder zusätzliche Arbeiten zu berücksichtigen. Dennoch gibt es gesetzliche Einschränkungen, die verhindern sollen, dass die Kosten deutlich über das ursprünglich geplante Budget hinausgehen.
Toleranzgrenze für Abweichungen
In der Praxis hat sich eine Toleranzgrenze von etwa 10 bis 20 Prozent etabliert, die jedoch keine gesetzliche Regelung darstellt, sondern sich aus gerichtlichen Entscheidungen und der Rechtsprechung ableitet. Diese Spanne dient als Orientierung, um für den Kunden eine gewisse Kostenkontrolle sicherzustellen und unerwartet hohe Nachforderungen zu vermeiden. Wird während der Reparatur oder Dienstleistung absehbar, dass die tatsächlichen Kosten über dieser Toleranzgrenze liegen werden, ist die Werkstatt verpflichtet, den Kunden rechtzeitig zu informieren. Nur so hat der Kunde die Möglichkeit, den Auftrag zu modifizieren oder zu entscheiden, ob er die Mehrkosten akzeptiert.
Mögliche Folgen bei Überschreitung des Kostenvoranschlags
Wird der ursprünglich vereinbarte Kostenvoranschlag erheblich überschritten, ohne dass die Werkstatt den Kunden vorab informiert hat, hat dieser das Recht, die Zahlung der Mehrkosten zu verweigern. Die fehlende Information über die erhöhten Kosten stellt in vielen Fällen eine Pflichtverletzung dar, die dem Kunden eine gewisse Sicherheit vor unvorhergesehenen Belastungen gibt. Bei besonders gravierenden Überschreitungen – insbesondere wenn dadurch das Vertrauen in die Werkstatt erschüttert wird – kann der Kunde in schwerwiegenden Fällen sogar vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann dem Kunden auch das Recht geben, entstandene Mehrkosten und Schäden zurückzufordern.
Schriftliche Vereinbarungen zur Sicherheit
Um Missverständnisse und Unstimmigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, vorab schriftlich festzulegen, wie verbindlich der Kostenvoranschlag ist und bis zu welchem Maß mögliche Abweichungen akzeptabel sind. Solche schriftlichen Absprachen ermöglichen es beiden Seiten, die Kostenkontrolle zu behalten und erhöhen die Transparenz über mögliche Preissteigerungen. Auch die genaue Toleranzgrenze – z. B. maximal 10 Prozent – lässt sich im Vorfeld schriftlich festhalten, was sowohl für die Werkstatt als auch für den Kunden eine verlässliche Grundlage darstellt.